Befahrbarkeit von Rampen
Starke Neigungswechsel führen zu Einschränkungen in der Befahrbarkeit einer Rampe. So geben z. B. die Landesbauordnungen für Parkbauten (Tiefgarage, Hochgarage, Parkhaus) keine Hinweise zu fahrgeometrisch notwendigen Ausbildungen von Neigungsübergangen. Unzureichende und nicht alltagstaugliche Neigungsübergänge werden in der Praxis durch Kratz- und Schleifspuren an Kuppen und Wannen von Rampen „dokumentiert“.
tögelplan dimensioniert Ihre Rampe unter Beachtung der fahrgeometrisch erforderlichen Abhängigkeiten zwischen dem Bemessungsfahrzeug (Radstand, Überhänge, Bodenfreiheiten, Winkelabhängigkeiten bei mehrgliedrigen Fahrzeugen) und den baulichen Randbedingungen (maximale Neigung und Übergangsbereiche mit Abflachung oder Ausrundungshalbmesser, gewendelte Rampe, maximal verfügbare lichte Höhe).