Befahrbarkeit von Rampen
Starke Neigungswechsel führen zu Einschränkungen in der Befahrbarkeit einer Rampe. So geben z. B. die Landesbauordnungen für Parkbauten (Tiefgarage, Hochgarage, Parkhaus) keine Hinweise zu fahrgeometrisch notwendigen Ausbildungen von Neigungsübergangen. Unzureichende und nicht alltagstaugliche Neigungsübergänge werden in der Praxis durch Kratz- und Schleifspuren an Kuppen und Wannen von Rampen „dokumentiert“.
Bei Rampen, die von Schwerfahrzeugen wie z. B. von Sattelzügen befahren werden, wird durch den Nickwinkel der Sattelkupplungsplatte die maximal befahrbare Neigungsdifferenz bestimmt. Der Nickwinkel verringert sich, je mehr sich der Sattelauflieger in einem Winkel zum Zugfahrzeug befindet.
tögelplan dimensioniert Ihre Rampe unter Beachtung der fahrgeometrisch erforderlichen Abhängigkeiten zwischen dem Bemessungsfahrzeug (Radstand, Überhänge, Bodenfreiheiten, Winkelabhängigkeiten bei mehrgliedrigen Fahrzeugen) und den baulichen Randbedingungen (maximale Neigung und Übergangsbereiche mit Abflachung oder Ausrundungshalbmesser, gewendelte Rampe, maximal verfügbare lichte Höhe).